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Boden
nutzen statt besitzen

Kernaussagen zum
Bodenrecht
| Ohne
Luft |
-
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erstickst
Du
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| Ohne
Wasser |
- |
verdurstest
Du
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| Ohne
Boden |
- |
bezahlst
Du
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Du bezahlst
- es sei denn, Du bist zufällig Bodeneigentümer -
für jeden Quadratmeter, den Du an Boden beanspruchst. Du bezahlst,
wenn Du stehst, gehst, sitzt oder liegst. Du bezahlst Dein ganzes
Leben lang, als Kind und als Erwachsener, bis ins hohe Alter.
Du bezahlst
mit jedem Preis, den Du für Waren ausgibst, auch für den Boden.
Denn der Boden ist die Grundlage für alle Produktionsstätten,
Strassen und Fahrwege. Ebenso dient er als Erzeuger von land-
und forstwirtschaftlichen Produkten.
Du bezahlst
für das Recht, den Boden zu nutzen, zu bebauen oder zu überbauen
und auf ihm zu wohnen. Der Boden ist einmalig, einzigartig und
er lässt sich nicht vermehren. Das bedeutet, dass sich das Angebot
nicht vergrössern lässt. Boden ist von Natur aus ein Monopolgut.
An wen bezahlst
Du?
Du bezahlst an die Eigentümer des Bodens. Dies sind sowohl Privatpersonen
als auch juristische Personen, Versicherungen, Banken und Unternehmen.
Mit Boden wird spekuliert.
Wie viel bezahlst
Du?
Du bezahlst einen, zehn, hundert, tausend, zehn- oder hunderttausend
Franken oder noch mehr pro Quadratmeter, als Käufer oder - indirekt
- als Mieter. Dies ist abhängig von Zone und Lage, wobei Landschaft,
Wirtschaftszentren, Verkehrsverbindungen und Infrastruktur eine
grosse Rolle spielen. In der kapitalistischen Marktwirtschaft
bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Steigende Bevölkerungszahlen
und wachsende Ansprüche an den Komfort treiben die Bodenpreise höher
und höher.
Was erhalten
die Grundeigentümer?
In Pacht, Miete, Baurechts- oder Nutzungszins ist die Verzinsung
der Bodenpreise als Grundrente erkennbar. Die Grundrente ist eine
"ewige" Rente. Sie fliesst stetig und unaufhörlich in die Taschen
der Grundeigentümer. Dazu kommen die Mehrwerte. Diese entstehen
etwa durch Einzonung in die Bauzone, Umzonung mit höherer Nutzungsmöglichkeit,
durch Verbesserung der Infrastruktur, bessere Erschliessung durch
Strassen, durch Anschluss an den öffentlichen Verkehr oder durch
nahe gelegene Schulen und Universitäten.
Der
Boden ist - wie Wasser und Luft - eine natürliche Lebensgrundlage
des Menschen.
| 1. |
Wenn ein Menschenrecht
auf Leben besteht, sollte es auch ein Recht auf Miteigentum
an Boden geben. Der Mensch hat den Boden nicht geschaffen.
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| 2. |
Grundrente und
Mehrwerte werden durch die Leistungen der Öffentlichkeit erwirtschaftet.
Sie gehören daher auch in die Kassen der Öffentlichkeit. |
| 3. |
Boden kann nicht
gleichmässig an die Menschen verteilt werden, wohl aber die
Grundrente und die Mehrwerte. Daher sind Boden und Überbau
rechtlich voneinander zu trennen. |
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